AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen, Bestellungen und Aufträge, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen der CarDeluxe GmbH & Co. KG , für die Bereiche Software, Programmierung.

1. Angebote, Vertragsschluss und Preise

1.1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sie sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten.

1.2. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung von CarDeluxe GmbH & Co. KG und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von CarDeluxe GmbH & Co. KG .

1.3. Abweichende Vorschriften, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Kollidieren diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit anderen Bedingungen, so gelten nicht das Bürgerliche und Handelsrecht, sondern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, es handelt sich um zwingende gesetzliche Vorschriften.

1.4. Maßgebend sind die von CarDeluxe GmbH & Co. KG genannten Preise zuzüglich der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

1.5. Die Preise verstehen sich ab Sitz von CarDeluxe GmbH & Co. KG .

1.6. Die Kosten für Verpackung und Transport trägt der Kunde.

3. Gewährleistung

3.1. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Unter dieser Einschränkung leistet CarDeluxe GmbH & Co. KG die Gewähr, dass Software im Sinne der zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Programmbeschreibung nutzbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.

3.2. CarDeluxe GmbH & Co. KG gewährleistet, dass die Software auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist. Ausgenommen hiervon sind vorinstallierte Programme.

3.3. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass Software den speziellen Anforderungen des Kunden oder Nutzers genügt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner keinerlei Gewährleistung für vom Kunden geänderte oder bearbeitete Fassungen von Software, soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.

4. Haftung

4.1. Für Schäden wegen Rechtsmängeln/Softwarefehler und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet CarDeluxe GmbH & Co. KG nicht.

4.2

(6) Provider: CarDeluxe GmbH & Co. KG ist kein Provider. Er arbeitet mit dem Provider Schlund&Partner aus Karlsruhe zusammen. Nähere Informationen zum Provider können unter www.schlund.de eingesehen werden. CarDeluxe GmbH & Co. KG hat bei dem Provider Speicherkapazitäten, die über das Internet erreichbar sind, gemietet. Die Nutzer sind insofern als Untermieter anzusehen. Bei dem Provider ist mindestens ein Server installiert, auf dem das Betriebssystem, die Datenbank und die Software von CarDeluxe GmbH & Co. KG abgelegt sind. Schlund&Partner gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99 % im Jahresmittel. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erreichbarkeit von Schlund&Partner nicht identisch ist mit der von CarDeluxe GmbH & Co. KG gewährleisteten Erreichbarkeit von 93 %, auf die in § 9 gesondert hingewiesen wird. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen und sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Schlund&Partner liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht erreichbar ist. Schlund&Partner kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

4.3 § 8 Risiko durch Handeln dritter Personen

(1) CarDeluxe GmbH & Co. KG haftet nicht für das Handeln Dritter, insbesondere bei Ausfall der Online-Verbindung zwischen dem Nutzer und dem Provider. (2) Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass CarDeluxe GmbH & Co. KG keinen Einfluss auf die Datenqualität bei der übertragung von den Zielbörsen zu den Sub-Zielbörsen hat. Hier kann es zu Datenverlusten oder -veränderungen kommen.

4.4 § 9 Nutzbarkeit der Software

(1) CarDeluxe GmbH & Co. KG gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Software über den Provider von 93 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen und sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von CarDeluxe GmbH & Co. KG oder dem Provider liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht erreichbar ist. Der Zugang zu den Leistungen kann beschränkt werden, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

4.5 § 15 Haftungsfreistellung

(1) Der Nutzer stellt CarDeluxe GmbH & Co. KG aus allen Verpflichtungen frei, die gegenüber CarDeluxe GmbH & Co. KG aufgrund von Verletzungshandlungen des Nutzers geltend gemacht werden.

5. Urheberschaft an Software

5.1. Vervielfältigungsrechte

5.1.1. Der Kunde darf die gelieferte Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher.

5.1.2. Der Kunde kann zudem eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche der überlassenen Software zu kennzeichnen.

5.1.3. Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestands einschließlich der eingesetzten Software unerlässlich, darf der Kunde Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden.

5.1.4. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen. 5.1.5.

Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs zählen, darf der Kunde nicht anfertigen. Gegebenenfalls für Mitarbeiter benötigte zusätzliche Handbücher sind über den Lieferanten zu beziehen.

5.2. Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz

5.2.1. Der Kunde darf die Software auf einer ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.

5.2.2. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. Möchte der Kunde die Software auf mehreren Hardwarekonfigurationen zeitgleich einsetzen, etwa durch mehrere Mitarbeiter, muss er eine entsprechende Anzahl von Programmpaketen erwerben.

5.2.3. Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstations-Rechensystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms geschaffen wird. Möchte der Kunde die Software innerhalb eines Netzwerks oder sonstiger Mehrstations-Rechensysteme einsetzen, muss er eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden oder an CarDeluxe GmbH & Co. KG eine besondere Netzwerkgebühr entrichten, deren Höhe sich nach der Anzahl der an das Rechensystem angeschlossenen Benutzer bestimmt. Der Einsatz im Netzwerk ist erst nach der vollständigen Entrichtung der Netzwerkgebühr zulässig.

5.3. Weitergabe von Software

5.3.1. Der Kunde ist berechtigt, Software im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit einer Kopie dieses Vertrags an einen nachfolgenden Nutzer abzugeben. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf eine Weitergabe von Kopien oder Teilkopien von Software und auch nicht auf die Weitergabe der geänderten oder bearbeiteten Fassungen oder davon hergestellter Kopien oder Teilkopien.

5.3.2. Mit der Abgabe von Software geht die Berechtigung zur Nutzung auf den nachfolgenden Nutzer über, der damit im Sinne dieses Vertrags an die Stelle des Kunden tritt. Zugleich erlischt die Berechtigung des Kunden zur Nutzung.

5.3.3. Mit der Weitergabe hat der Kunde alle Kopien und Teilkopien von Software sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen und davon hergestellte Kopien und Teilkopien umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für alle Sicherungskopien.

7. Zahlung

7.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die gelieferten Waren sofort ohne Abzug in bar/Überweisung zu zahlen.

7.2. Eventuell gewährte Skontoabzüge sind unzulässig, wenn aus einer früheren Rechnung noch eine Schuld besteht. Eingehende Zahlungen werden stets auf die ältere Schuld angerechnet. Skontoabzüge werden nur auf den sich nach Abzug eventueller Gutschriften ergebenden Bruttobetrag gewährt.

7.3. Die Entgegennahme von Wechseln, die CarDeluxe GmbH & Co. KG grundsätzlich ablehnt, bedarf stets einer besonderen Vereinbarung. Sämtliche bei dem Einzug von Wechseln oder Schecks entstehenden Spesen oder sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Derartige Spesen und Kosten sind sofort fällig.

7.4. Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, wenn CarDeluxe GmbH & Co. KG darüber endgültig verfügen können. Zahlungen per Verrechnungsschecks gelten erst mit der endgültigen Gutschrift auf dem Konto von CarDeluxe GmbH & Co. KG als geleistet.

7.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Preises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche von einem deutschen Gericht rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

7.6. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern nicht der Kunde einen geringeren oder CarDeluxe GmbH & Co. KG einen höheren Schaden nachweist.

7.7. Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro geschuldet.

7.8. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden vor oder lag bei Vertragsschluss mangelnde Bonität vor, die CarDeluxe GmbH & Co. KG aber aus Gründen nicht bekannt war und nicht bekannt sein konnte, die CarDeluxe GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, so ist CarDeluxe GmbH & Co. KG berechtigt, die gesamte Restschuld fälligzustellen, auch wenn bereits Wechsel oder Schecks angenommen wurden. CarDeluxe GmbH & Co. KG ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird dem Verlangen binnen einer von CarDeluxe GmbH & Co. KG gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, ist CarDeluxe GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die Erforderlichkeit des Setzens einer Nachfrist.

§ 12 Änderung des Nutzungsumfanges

(1) CarDeluxe GmbH & Co. KG ist berechtigt, bestimmte Inhalte nach Vertragsabschluss in den Nutzungsumfang aufzunehmen oder aus ihm herauszunehmen. Dies betrifft auch Aktualisierungen des bestehenden Nutzungsumfanges.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Alleiniger Erfüllungsort für alle Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz von CarDeluxe GmbH & Co. KG

8.2. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von CarDeluxe GmbH & Co. KG für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebender Streitigkeiten. CarDeluxe GmbH & Co. KG ist daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

8.3. Dem Kunden ist bekannt, dass im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen und Geschäftsabschlüssen von CarDeluxe GmbH & Co. KG personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde verzichtet auf eine Benachrichtigung nach dem BDSG.

8.4. Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

8.5. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

8.6. Soweit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrecht erhalten werden. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt.

AGB, Minden, 20. Januar 2006